Elternunterbringung


Übernachtung im Patientenzimmer


Begleitpersonen von Kindern unter 7 Jahren können auf Klappliegen neben dem Patientenbett übernachten. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte in der Anmeldung.

Elternverpflegung
 

Mo.-Fr.:

Sa., So., Feiertag:

Frühstück

07.00 - 10.00 h

      

07.00 - 10.00 h

Mittagessen     

11.30 - 13.30 h

11.30 - 12.45 h

Kaffee     

13.30 - 17.00 h

12.45 - 17.00 h

Abendessen     

17.45 - 19.30 h

17.45 - 19.00 h


Mitaufgenommene medizinisch notwendige Begleitpersonen erhalten täglich vom Pflegepersonal Verzehrkarten zur kostenlosen Verpflegung.

Eltern-Kind-Zimmer (für 1 Elternteil)
 
Vergabe:
Voranmeldungen für Eltern/Kind-Zimmer oder Elternliegen sind nicht möglich. Begleitpersonen, die an einer Übernachtung im Zimmer des Kindes interessiert sind, können sich mit diesem Anliegen frühestens am Aufnahmetag auf der jeweiligen Station melden.

Es sind nur begrenzt Möglichkeiten zum "rooming-in" vorhanden. Vorrang haben sowohl Babys, die nachts gestillt werden, als auch Kleinkinder und geistig behinderte Patienten, die nachts nicht alleine schlafen können. Schulkinder haben Nachrang. Begleitpersonen, die aus Platzgründen nicht beim Kind auf der Station übernachten können, stehen Elternzimmer im Nebengebäude zur Verfügung.

Kosten
Für medizinisch notwendige Begleitpersonen ist die Übernachtung auf der Station kostenfrei. Bei nicht notwendigen Begleitpersonen kostet die Übernachtung beim Kind 9,00 Euro pro Nacht. Die Bezahlung erfolgt vorab an der Rezeption.
Elternzimmer
 
Elternunterkunft

Vergabe:
Begleitpersonen können sich frühestens am Aufnahmetag an die Mitarbeiter der Rezeption des Klinikhauptgebäudes wenden. Reservierungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
 
Mütter
Die Bettenzahl in den Elternunterkünften reicht erfahrungsgemäß aus, um einer Mutter Platz zu bieten. Dies ist nur möglich, weil sich bei sehr hoher Belegung zwei Mütter ein Zimmer teilen.
 
Väter und Paare
Die Unterbringung von Paaren und einzelnen Vätern erfolgt je nach Verfügbarkeit freier Doppelzimmer. Ausweichmöglichkeiten bestehen in Privatunterkünften, Hotels und Pensionen (Infos an der Rezeption oder bei der Klinischen Sozialarbeit, Tel. 02241-249-491).
 
Kosten
Eine medizinisch notwendige Begleitperson kann kostenfrei übernachten und bekommt eine Verzehrkarte. Bei nicht medizinisch notwendigen oder zusätzlichen Begleitpersonen kostet die Übernachtung 20,00 Euro pro Nacht. Die Bezahlung soll vor der Abreise an der Rezeption in bar erfolgen.
 
Zimmerkomfort
Über hausinterne Telefone sind die Eltern in der Unterkunft erreichbar, so dass bei Bedarf auch nachts ein Elternteil zum Kind gerufen werden kann.
Die Doppelzimmer sind einfach ausgestattet. Toiletten und Duschen befinden sich auf dem Flur. Es gibt keine Kochgelegenheiten für Eltern. Im Zimmer der Elternunterkunft steht ein Kühlschrank zur Verfügung.

In welchen Fällen ist die Anwesenheit einer Begleitperson medizinisch notwendig?
 
Über das Vorliegen der Voraussetzungen entscheidet der behandelnde Arzt im Einzelfall. Folgende Kriterien stellen einen Orientierungsrahmen dar:

-    Stillende Mutter
-    Der Patient ist unter sieben Jahre alt.
-    Schwere / lebensbedrohliche Erkrankung
-    Schwerer / lebensbedrohlicher Eingriff
-    Schwere geistige oder körperliche Behinderung
-    Wegen einer lebensverändernden schweren Erkrankung droht eine
      psychische Beeinträchtigung.
-    Die Einbindung der Begleitperson in therapeutische oder diagnostische
      Maßnahmen ist erforderlich.
-    Die Einübung / Anleitung der Begleitperson in therapeutische/pflegerische
      Verfahren oder im Gebrauch von Hilfsmitteln ist erforderlich, um den
      erreichten Behandlungserfolg nachstationär sicherzustellen.

Es kann sein, dass eine Begleitperson nur zeitweise notwendig ist.
Begleitpersonen, die außerhalb der Klinik schlafen, können eine ärztliche Bescheinigung über die notwendige Anwesenheit erhalten, werden aber nicht verpflegt.
 

 

Weitere Informationen

 

Fragen zur Narkose
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